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Gut versichert dank Risikolebensversicherung

12. Januar 2012 von Phillip

Lebensglück bedeutet, auch finanziell vorzusorgen. Auch wenn es heute an nichts fehlen mag und die Gesamtsituation glücklich und zufrieden macht, das Blatt könnte sich später einmal wenden und nicht nur einen selbst betreffen, sondern gleich die ganze Familie. Daher wählen viele zwei klassische Wege der Absicherung: die private Rentenversicherung und eine Risikolebensversicherung. Die Vorteile einer privaten Rentenversicherung liegen dabei klar auf der Hand.

Die Versorgung im Rentenalter
Heute kann man sich nicht mehr auf ausschließlich die klassische Altersrente verlassen. Sie bildet mittlerweile nur noch eine Grundsicherung, doch mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben entsteht eine Versorgungslücke, die allerdings durch eine private Rentenversicherung geschlossen werden kann. Das schafft im Alter mehr finanzielle Unabhängigkeit und gewährleistet, je nach Ansparung, den gewohnten Lebensstil im Ruhestand weiterhin genießen zu können. Doch einer der größten Vorteile einer privaten Rentenversicherung ist die Riester Förderung. Diese ermöglicht jährliche Zulagen vom Staat, für eine dreiköpfige Familie wären dies immerhin 600 Euro.
Weitere Vorteile einer privaten Rentenversicherung ist die risikoarme Möglichkeit, die finanzielle Zukunft zu stabilisieren. Auch die steuerlichen Vergünstigungen, die je nach Auszahlungsphase entstehen können, entpuppen sich als echter Vorteil. Der zweite Weg der finanziellen Vorsorge ist die Risikolebensversicherung. Sie sorgt im Falle des Todes finanziell für die Familie. Viele nutzen diese Versicherung auch als Sicherheit einer Immobilienfinanzierung, da beim Tod des Schuldners das Haus oder die Wohnung nicht zur Schuldenfalle für die nächsten Angehörigen wird. Doch in erster Linie steht die Risikolebensversicherung im Falle des Todes für eine Form der Versorgung der Begünstigten.

Sicherheit in jedem Fall
Bei der Lebensversicherung auf Risikobasis wählt der Versicherungsnehmer selbst, wie hoch die Versicherungssumme sein soll und wer im Todesfall der Begünstigte ist, dies muss beispielsweise nicht zwingend ein Familienangehöriger sein. Allerdings ist eine Leistungserbringung seitens der Versicherung nur während der Vertragslaufzeit möglich, die der Versicherungsnehmer ebenfalls frei wählen kann.

Gespeichert: Allgemein

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